Berlin, 20.05.2025 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 03. April 2025 die Stiftung Warentest zu Schadensersatz an die Pyrexx GmbH verurteilt. Das Urteil ist ein Grundurteil, die Höhe des Schadens muss noch festgestellt werden. Anlass war ein Produkttest von Ende 2020, in dem unser Rauchmelder PX-1 mit der Note „mangelhaft“ bewertet wurde. Bereits im März 2024 gab es ein Teilanerkenntnisurteil zu unseren Gunsten, woraufhin die Stiftung Warentest den Produkttest zurückgenommen hat.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Pyrexx und wirft grundlegende Fragen zum Verantwortungsbewusstsein von Verbraucherschutzorganisationen auf.
Gericht bestätigt fehlerhaften Warentest – Stiftung droht Millionenforderung
Der Pyrexx PX-1 Rauchmelder überzeugt seit 2009 durch Zuverlässigkeit und eine Batterielaufzeit von bis zu 12 Jahren. Nutzer schätzen das moderne, dezente Design, die einfache Montage per Magnetpad sowie die geringe Fehlalarmquote. Auf Amazon erhält das Gerät 4,4 Sterne. Die Stiftung Warentest bewertete den baugleichen PX-1 bereits 2013 mit der Note 2,1.
Die Bewertung von Ende 2020 hatte für Pyrexx schwerwiegende Folgen: Umsatzrückgänge und ein erheblicher Vertrauensverlust. Trotz alledem hat sich Pyrexx entschlossen, konsequent auf dem Rechtsweg für Aufklärung und Fairness zu kämpfen.
Im Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest wurde bestätigt, dass der Rauchmelder PX-1 fehlerhaft bewertet wurde. Ein gerichtlich bestellter Gutachter stellte fest, dass die Prüfung nicht nach der Norm EN 14604:2005 erfolgte – entgegen den Angaben im Testprogramm. Das Testergebnis, auf das die Stiftung ihre negative Bewertung stützte, ist daher fehlerhaft. Pyrexx verlangt nun Schadensersatz.
Unvertretbares Verhalten der Stiftung Warentest und unterlassene Korrektur trotz Hinweisen
Die Stiftung Warentest wurde mehrfach über erhebliche Zweifel an der Testdurchführung informiert. Bereits vor Testveröffentlichung übermittelte Pyrexx Prüfberichte unabhängiger, akkreditierter Institute, darunter auch der KRIWAN Testzentrum GmbH, deren Geschäftsführer dem Fachbeirat der Stiftung angehörte.
Nach Veröffentlichung des Tests forderte Pyrexx die Stiftung Warentest auf, Prüfberichte zur Kontrolle der normgerechten Testbedingungen nach DIN EN 14604 offenzulegen. Da die Stiftung dies verweigerte, sah sich Pyrexx zu rechtlichen Schritten gezwungen. Erst nachdem das Landgericht Frankfurt am Main im Mai 2022 ankündigte, der Klage von Pyrexx stattzugeben, falls die Prüfberichte nicht vorgelegt würden, erklärte die Stiftung Warentest erstmals, die Unterlagen bereitzustellen. Obwohl nach Prüfung der Unterlagen mehrere Sachverständige zu dem Ergebnis kamen, dass das Testergebnis fehlerhaft war, nahm die Stiftung Warentest das Testergebnis erst im Frühjahr 2024 zurück.
Organisationsverschulden der Verbraucherschutzorganisation
Die Stiftung hat die Testdurchführung einem belgischen Prüfinstitut übertragen, das im konkreten Fall gravierende Fehler beging. Eine sorgfältige Testüberwachung durch die Stiftung
fand offenbar nicht statt. Im Prozess verteidigte sich die Stiftung damit, dass sie auf die Feststellungen des Prüfinstituts vertrauen dürfe.
Das sieht das Landgericht Frankfurt am Main anders:
In der Grundsatzentscheidung wurde festgestellt, dass die Stiftung Warentest auch dann für den durch fehlerhafte Warentests entstandenen Schaden haftet, wenn sie die Durchführung der
Tests an externe Prüfinstitute überträgt. Das Landgericht Frankfurt am Main verwies dabei auf das besondere Vertrauen, welches die Stiftung Warentest in der deutschen Bevölkerung genießt, und auf das Selbstverständnis der Stiftung Warentest, welche in ihrer Satzung festgelegt hat, Warentests selbst durchzuführen oder von geeigneten Instituten nach ihren Weisungen durchführen zu lassen. Gerade, weil Warentests potentiell mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die getesteten Unternehmen verbunden seien, müsse für Betroffene ein Haftungsschuldner bereitstehen. Das Landgericht betonte dabei, dass sich die getesteten Unternehmen gegen ihre eigene Testung regelmäßig nicht „wehren“ könnten und – wie auch hier – die Testergebnisse erst in langwierigen Gerichtsverfahren überprüfen lassen müssten.
Mit dieser wichtigen Grundsatzentscheidung wurde damit klargestellt, dass die Stiftung Warentest sich nicht dadurch ihrer Haftung entziehen kann, dass sie statt eigener Mitarbeiter externe Prüfer mit der Durchführung ihrer Tests beauftragt.
Pyrexx steht seit 20 Jahren für Qualität
Pyrexx steht seit jeher für Sicherheit und Zuverlässigkeit im Bereich der Rauchwarnmelder. Auch in schwierigen Zeiten hat das Unternehmen nie von seinem Qualitätsanspruch abgelassen.
„Unser Ziel war und ist es, das Vertrauen in unsere Produkte zu schützen – und das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden zurückzugewinnen“, so die Geschäftsleitung weiter.
Das Urteil des Landgerichts ist ein wichtiges Signal für alle Marktteilnehmer – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Brandschutz. Es macht deutlich, dass auch Verbraucherschutzorganisationen an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden sind und ihre Macht mit Verantwortung einsetzen müssen.
Fazit: Vertrauen zerstört – Pyrexx fordert Gerechtigkeit
Durch die fehlerhafte Testdurchführung und Veröffentlichung hat die Stiftung Warentest dem Ansehen des betroffenen Produktes erheblich geschadet – ohne fachliche Grundlage. Pyrexx fordert daher eine vollständige Korrektur des Testberichts, die Veröffentlichung des Urteilstenors und Schadensersatz für den wirtschaftlichen Schaden. Ein Teilanerkenntnisurteil von 2024 gab den Unterlassungsansprüchen vollumfänglich statt. Mit dem Teilgrund- und Teilurteil vom 3. April 2025 wurde auch der Schadenersatz dem Grunde nach zugesprochen. Zudem muss die Stiftung Warentest den Urteilstenor des Urteils vom 5. März 2024 veröffentlichen. Über die Höhe des Schadenersatzes hat das Landgericht Frankfurt am Main noch nicht entschieden. Pyrexx rechnet mit einem langen Rechtsstreit.
Pyrexx wird die Entscheidung nun nutzen, um in den Dialog mit Marktpartnern, Kundinnen und der Öffentlichkeit zu treten. Ziel ist es, gemeinsam für mehr Transparenz, Fairness und Qualitätssicherung in der Branche einzutreten. Auch Journalistinnen lädt das Unternehmen ausdrücklich ein, diesen Dialog aktiv mitzugestalten – durch Hintergrundgespräche, Interviews oder eine unabhängige Berichterstattung. Pyrexx steht hierfür gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und bietet umfassende Einblicke in die Hintergründe des Falls und die hohen Qualitätsstandards des Unternehmens.
Kontakt:
Sebastian Herre, Mitglied der Geschäftsleitung
presse@pyrexx.com