Presse Anzeiger vom 04.12.2007
Veröffentlich von PresseAnzeiger.de (Artikel als PDF)
Amtsgericht Lübeck stellt als erstes Gericht in Deutschland die Wartung von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen als voll umfänglich umlagefähig auf die Betriebskosten fest. Seit die Ausstattung von Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht wird, stellt sich bei Vermietern und Mietern die Frage, wer die Kosten trägt. Eine bundesweite Verordnung wird es in der Bundesrepublik Deutschland nicht geben. Anders als z.B. in Frankreich ist dieser Schutz bei uns Ländersache.
prcenter.de vom 30.10.2007
Montierte Rauchmelder vom Typ GNS 166 des Herstellers Garvan Enterpises Ltd. sind VdS anerkanntWestfälischer Anzeiger vom 17.10.2007
"Rauchmelder als Geburtstagsgabe"JPAGE_CURRENT_OF_TOTAL