Pyrexx Trinkwasserbeprobung zur Trinkwasseranalyse
Sorgen Sie für mehr Schutz Ihrer Bewohner und sichern Sie sich rechtlich ab!
Trinkwasser erfüllt nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) strenge Qualitätskriterien.
Diese Qualitätskriterien müssen auch nach der Einspeisung in ein Gebäude bis zum Zapfhahn eingehalten werden. Technik und Hygiene gehen hier Hand in Hand.
Immobilienbesitzer als Betreiber einer Trinkwasser-Installation tragen eine hohe Verantwortung. Der Gesetzgeber erwartet, dass der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage die Vorgaben kennt und erfüllt.
Die Pyrexx GmbH ist das führenden Unternehmen im Bereich Trinkwasserbeprobung. Als bundesweiter Dienstleister der Immobilienwirtschaft, setzt die Pyrexx ausschließlich festangestellte Mitarbeiter für Leistungserbringungen ein. Unsere Mitarbeiter arbeiten im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung im Auftrag des Labordienstleisters SYNLAB Analytics & Services Germany GmbH. Durch regelmäßige Audits werden sie mit den neuen Herausforderungen der Trinkwasserhygiene vertraut gemacht und können so gezielt Ihr Wissen in der täglichen Arbeit umsetzen.
Die bei der Trinkwasseruntersuchung entstehenden turnusmäßige Aufwände sind regelmäßige und wiederkehrende Kosten und somit nach Betriebskostenverordnung umlegbar. Dies umfasst alle Kosten zur Durchführung der Probenahme nach Trinkwasserverordnung.
Eskalationsmaßnahmen sind nicht umlegbar und müssen vom USI getragen werden. Um so wichtiger ist eine zuverlässige Planung der gesetzlichen Auflage und das präventive Kontrollieren der Trinkwasseranlage, um eine Kontamination mit koloniebildenden Einheiten (KBE) vorzubeugen.
Für eine umfassende Betreuung Ihrer Liegenschaften für präventive Maßnahmen stehen weitere Services zur Verfügung.
Nähere Informationen zu Ihren gesetzlichen Pflichten gegenüber Ihren Bewohnern gemäß der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) finden Sie hier.