Was kann der Mieter/Nutzer tun, wenn ein Rauchmelder eine Störung hat?

Bei jeder Montage und Wartung unserer Rauchmelder erhält der Mieter/Nutzer eine kurze Gebrauchsanweisung von unserem Techniker.

Dort ist neben anderen Kontaktinformationen die Servicerufnummer unseres 24-Stunden-Servicecenters angegeben.

Sofern ein Rauchmelder eine Störung zeigt, kann der Mieter/Nutzer an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr auf dieser Servicerufnummer anrufen. Zunächst wird im Gespräch ermittelt, ob es nicht vielleicht doch eine Gefahrenquelle gibt und ob ggf. parallel die Feuerwehr alarmiert werden muss sowie das weitere Notfallverhalten angeleitet.

Handelt es sich lediglich um eine Gerätestörung, wird dem Anrufer, soweit wie telefonische möglich und zumutbar, eine Anleitung zur provisorischen Instandhaltung gegeben.

Sofern erforderlich wird im Weiteren zeitgleich per SMS der nächstgelegene verfügbare Servicetechniker vor Ort mit der Instandhaltung des betreffenden Rauchmelders beauftragt.

Durch unsere hochentwickelte Personal- und Servicelogistik in Verbindung mit eigens für unsere Zwecke geschaffener Informationstechnologie ist es oft möglich, Störungen innerhalb sehr kurzer Zeiträume zügig und nachhaltig zu beheben.