Was wird bei der Wartung gemacht?

Die DIN 14676 definiert für den Anwender des Rauchwarnmelders neben den Montageorten das Mindestmaß der Wartungshandlungen. So ist beispielsweise zu prüfen, ob das Gerät unbeschädigt ist, ob seine Lufteinlässe frei von Fremdkörpern sind und die Batteriespannung für ein weiteres Betriebsjahr ausreicht. Zudem ist ein Probealarm auszulösen. Genau das, was diese Norm verlangt erbringen wir bei unseren Wartungshandlungen mit ganz besonderer Sorgfalt.

Wir prüfen, ob sich der Rauchmelder noch an seinem vorgesehenen Montageort befindet, ersetzen fehlende und beschädigte Geräte, führen eine gewissenhafte äusserliche Reinigung des Melders durch, so dass kein Staub und keine Fremdkörper die Lufteinlässe des Gehäuse verstopfen. Zudem prüfen wir die ob der Melder über ausreichende Batteriespannung verfügt und lösen einen Probealarm aus.

Bei Geräte mit Diagnoseanschluss lesen mir alle Leistungs- und Messparameter sowie den Ereignisspeicher des Gerätes aus und stellen das zugehörige Diagnoseprotokoll sowie unseren Leistungsnachweis gleichzeitig über unser Kundenportal dem Auftraggeber zur Verfügung.