Sichtprüfung

Laut der DIN-Norm 14676 müssen alle Rauchmelder einmal im Jahr einer Sichtprüfung vor Ort unterzogen werden. Eine Fernprüfung mithilfe von Funkmodulen ist nicht ausreichend, um die Betriebssicherheit entsprechend der geltenden Norm zu gewährleisten.

Gesetze / Richtlinien